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Beratungsstelle zu Berufskrankheiten

Unser Angebot in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven

Haben Sie den Verdacht, dass eine Erkrankung durch Ihre Erwerbstätigkeit entstanden ist? Dann sollte abgeklärt werden, ob eine Berufskrankheit (BK) vorliegt. Möglicherweise besteht Anspruch auf Versicherungsleistungen, beispielsweise medizinische Behandlung und Rehabilitation, berufliche Reha-Maßnahmen wie zum Beispiel Umschulungen, die Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Wohnung sowie eine Rente.

Wenn Sie die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse informieren, wird diese ermitteln, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Im ersten Schritt muss bewiesen werden, dass Sie bei der beruflichen Tätigkeit den für die betreffende Erkrankung maßgeblichen Einwirkungen ausgesetzt sind oder waren. Im zweiten Schritt wird durch ein medizinisches Gutachten geklärt, ob die konkrete Erkrankung durch diese Einwirkung hervorgerufen wurde.

Um Ihr Anliegen unabhängig beurteilen zu lassen, können Sie sich von der Berufskrankheiten-Beratung der Arbeitnehmerkammer Bremen unterstützen lassen. Die Beratungsstelle berät

  • beim Ausfüllen der Fragebögen der Berufsgenossenschaft,
  • bei einer Ablehnung,
  • um das medizinische Gutachten zu erläutern,
  • bei der Meldung einer Berufskrankheit.

Eine Beratung ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin (0421-66950-36 oder bk-beratung@arbeitnehmerkammer.de).

Die Bremer Beratungsstelle zu Berufskrankheiten wird aus Mitteln der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert. Die Beratung ist kostenlos.

 


Anschreiben zur Anerkennung einer Berufskrankheit zum Download AKB003_IconInfo

Nach Krankheiten aufgeschlüsselt finden Sie hier separate Anschreiben:

Infos für Patientinnen und Patienten

Infos für Ärztinnen und Ärzte