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Beruf und Pflege vereinbaren

02.06.2023

Für Angehörige sorgen und erwerbstätig sein: In Bremen leben rund 85 Prozent der Pflegebedürftigen zuhause und werden von Angehörigen unterstützt und versorgt – oft mit Hilfe von ambulanten Diensten.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das heißt heute immer öfter, dass nicht (nur) Kinderbetreuung und Job vereinbart werden müssen: Die sogenannte "Sandwich-Generation", die erwerbstätig ist, kümmert sich oft auch um pflegebedürftige Angehörige. Und vielfach beginnt die Unterstützungsarbeit schon, bevor eine Pflegestufe durch die Pflegeversicherung festgestellt wird.

Viele Einzelschicksale

Jeder Mensch kann zu jeder Zeit pflegebedürftig werden: Der Partner erleidet einen Schlaganfall. Vater oder Mutter werden dement. Ein Kind hat einen Unfall und benötigt ständige Hilfe. Ob sich Pflegebedürftigkeit schleichend ankündigt oder plötzlich und unerwartet kommt: Sie kann das Familienleben und die Lebenssituation radikal verändern. 

Die Erwerbsarbeit bei Frauen hat in den letzten Jahren zugenommen.  Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Kinderbetreuung und die Betreuung von Großeltern zeitlich zusammenfallen und das vor allem im Alter zwischen 30 und 60 Jahren, in dem für Frauen und Männer die aktivste Phase ihrer Berufstätigkeit liegt. Dabei liegt der größte Teil der Sorgearbeit nach wie vor bei den Frauen.

Die körperliche und seelische Beanspruchung ist enorm. "Pflege" von Angehörigen kann sehr verschieden sein: sei es die entlastende Unterstützung im Haushalt, Organisation des Pflegedienstes, Besuche im Heim, stundenweise oder umfassende Pflege oder auch Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten.

Im Land Bremen erhielten Ende 2021 etwa 42.000 Menschen Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, davon waren rund 65 Prozent Frauen. Nur etwa 5.900 Menschen leben in stationären Einrichtungen. Mehr als vier von fünf Pflegebedürftigen werden im Land Bremen zu Hause durch Familienangehörige versorgt, etwa jeder vierte wird dabei durch ambulante Dienste unterstützt. Angesichts der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen wird es immer schwieriger für Angehörige professionelle Unterstützung zu finden, der Anteil derer, die durch professionelle Angebote unterstützt wird, wird immer kleiner.

Angehörige brauchen Unterstützung

Deutlich wird, dass Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege angesichts einer veränderten Familienstruktur und der demografischen Veränderungen immer dringender werden. 

Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung vom Arbeitgeber. Unternehmen und Institutionen werden sich auf diese Entwicklung einstellen müssen, wenn sie motivierte, qualifizierte und erfahrene Beschäftigte halten oder wiedergewinnen wollen.

Positionen und Forderungen der Arbeitnehmerkammer zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege finden Sie in unserer Kammerposition: Arbeitszeit – Schutz und Souveränität für Beschäftigte (Januar 2021)

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Dr. Kai Huter
Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik

Am Wall 195
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Tel.: 0421/36301-991
Fax: 0421/36301-995

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Downloads AKB003_Icon-Download

  • Stellungnahme zu Angeboten zur Entlastung im Alltag

    März 2023

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  • Kammerposition: Arbeitszeit – Schutz und Souveränität für Beschäftigte

    Januar 2021

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  • Beruf und Pflege miteinander vereinbaren

    Gesundheitsinfo, Juni 2020

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