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Was Betriebsräte zum Thema Einigungsstelle wissen sollten - kompakt zusammengefasst. Zum Download (PDF)
Jedem Betriebsratsmitglied wird es bekannt vorkommen: Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss einer Betriebsvereinbarung sind inhaltlich festgefahren und ziehen sich in die Länge. Mitunter ist der Arbeitgeber gar nicht kompromissbereit und lehnt Verhandlungen von Anfang an ab. Eine Einigung scheint in solchen Situationen in weiter Ferne.
Die Bestimmungen des BetrVG geben in diesen Fällen die Richtung vor. Die Formulierung "kommt eine Einigung (…) nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle" weist auf eine zwingende Mitbestimmung hin: Über das Einigungsstellenverfahren kann eine inhaltliche Regelung sichergestellt werden.
Unser Unterstützungs- und Beratungsangebot soll unter anderem Hilfe bei folgenden Fragen bieten:
(Recht)
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Schlichtungsverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz, Infoblatt November 2020
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